Presse

UVN: Anhebung der Arbeitgeber-Krankenkassenbeiträge belastet Unternehmen und Beschäftigte

23. Februar 2016

UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller macht hinsichtlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 24. Februar 2016 zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE „Zusatzbeiträge abschaffen – Parität wiederherstellen“ und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Lasten und Kosten fair teilen – Paritätische Beteiligung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen“ zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge deutlich, dass die Wirtschaft eine verlässliche Politik braucht:

„Irgendwann muss mal Schluss sein. Mindestlohn, Verschärfungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen sind scheinbar nicht genug. In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD steht, dass es bei einem festen Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent bleiben soll. Daran muss die Bundesregierung unbedingt festhalten. Das sollten auch die SPD-regierten Bundesländer akzeptieren!

Die Bundesregierung hat aus gutem Grund entschieden, dass die Gesamtkostenbelastung für die Arbeitgeber langfristig verlässlich sein muss, weil die deutsche Wirtschaft Stabilität und Planungssicherheit braucht. Nur dadurch konnten wir die aktuellen positiven Beschäftigungszahlen erreichen.

Alles andere wäre ein weiterer Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. 0,1 Prozent mehr Beitrag für Arbeitgeber bedeutet aktuell ca. 1 Milliarde Euro Mehrkosten pro Jahr.

Langfristig würden wir uns durch eine paritätische Finanzierung einen Bärendienst erweisen, da wir auf diese Weise den Wettbewerb der Kassen wieder behindern, bevor dieser wirklich begonnen hat. Dies würde zu weiter steigenden Beiträgen führen und unsere Lohnnebenkosten und die Kosten für die Versicherten erhöhen.

Die Versicherten können sich weiterhin am besten schützen, indem sie zu einer günstigeren Kasse wechseln. Die Ersparnis bleibt nach der jetzigen Rechtslage voll bei den Versicherten und das ist auch gerechtfertigt. Im Übrigen trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung allein. Das kann eine deutlich höhere Belastung sein als der Zusatzbeitrag für den Versicherten.

Die eigentliche Frage ist, wie Ausgabensteigerungen vermieden werden können.“

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