UVN: 10 Jahre AGG – Arbeitgeber nicht diskriminieren und mit Bürokratie überhäufen
9. August 2016
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Reform des Gesetzes aus. Hierzu sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
„Der Bürokratiewust, den das AGG verursacht, führt bei Arbeitgebern zu deutlich mehr Organisationsaufwand und Kosten. Bei jeder eingehenden Initiativbewerbung müssen beispielsweise Bewerbungen archiviert und Absagen mit Gründen dokumentiert werden. Aktive Stellenausschreibungen sind noch deutlich aufwendiger. Der bereits hohe Aufwand durch das AGG muss durch eine Reform nun nicht noch gesteigert werden!
Ein Klagerecht für Anti-Diskriminierungs-Verbände macht überhaupt keinen Sinn. Es gibt kaum etwas Höchstpersönlicheres als eine Diskriminierung. Auch längere Fristen verursachen höhere Anforderungen, beispielweise an die Archivierung von Absagen bei Bewerbungen. Das kostet Arbeitgeber Geld und Zeit. Eine Ausweitung auf Werkvertragsgestaltungen lehnen wir ebenfalls ab. Der Werkvertragsarbeitnehmer kann sich an seinen Arbeitgeber wenden, aber nicht an den Besteller. Denn dieser übt kein Weisungsrecht aus.“