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Betriebsratswahlen 2014 – Befragte Unternehmen in Niedersachsen überdurchschnittlich engagiert

4. März 2015

Im März 2014 fanden zum 13. Mal seit der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hängt von vielen Dingen ab, nicht zuletzt aber auch von der Zusammensetzung eines Betriebsrats. Da jedoch keine amtlichen Betriebsratswahlstatistiken existieren, führt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) alle vier Jahre eine Unternehmensbefragung durch. So können Erkenntnisse über die Zusammensetzung von betrieblichen Interessenvertretungen gewonnen und analysiert werden. Zur Analyse der Betriebsratswahlen 2014 und Sonderauswertung für Niedersachsen sagt Dr. Volker Müller, UVN-Hauptgeschäftsführer:

„Die Analyse zeigt, dass Betriebsratswahlen bei den Belegschaften der Betriebe, in denen ein Betriebsrat existiert, stark nachgefragt sind. 2014 lag die Wahlbeteiligung bundesweit bei knapp 77 Prozent. Insbesondere die Wahlbeteiligung in den Betrieben in Niedersachsen war insgesamt deutlich höher als im bundesweiten Durchschnitt.

Wie in Gesamtdeutschland wählten die Belegschaften in Niedersachsen Erfahrung und Kontinuität. Die Betriebsräte rekrutieren sich überwiegend aus der Altersklasse der 49-Jährigen und älter, dies gilt auch für den Betriebsratsvorsitz. Zwei Drittel der Betriebsräte wurden wiedergewählt und auch der Anteil der wiedergewählten Betriebsratsvorsitzenden liegt auf einem hohem Niveau. In Niedersachsen, wie auch in anderen Regionen Deutschlands, war die Persönlichkeitswahl mit mehr als drei Viertel das dominierende Wahlverfahren.

Der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte in Niedersachsen liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass überwiegend Industrieunternehmen an der Befragung teilgenommen haben. Die gesamtdeutschen Ergebnisse signalisieren eindeutig, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Industrie größer ist, als im Dienstleistungssektor.

Der hohe Anteil der Industrieunternehmen macht sich ebenfalls im Anteil der weiblichen Betriebsräte und der weiblichen Betriebsratsvorsitzenden bemerkbar. Dieser bleibt leicht hinter dem Bundesdurchschnitt zurück.

Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten ist sicherlich auch ein Grund für den wirtschaftlichen Erfolg der niedersächsischen Wirtschaft.“

 

Hintergrund:

In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2014 fanden zum 13. Mal seit der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Bildung eines Betriebsrats ist ein gesetzlich abgesichertes Recht für Beschäftigte in Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern. Das Betriebsverfassungsgesetz weist dem Betriebsrat umfangreiche Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu, die ihm eine herausragende Stellung im betrieblichen Beziehungsgeflecht sichern.

Im Nachgang zur bundesweiten Erhebung durch das IW Köln zwischen April und Juli 2014 wurde den UVN eine Sonderauswertung für Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Bundesweit nahmen an der Befragung rund 1.600 Unternehmen mit rund 845.000 wahlberechtigten Beschäftigten teil. Die Datenbasis ist damit breit, jedoch nicht repräsentativ.

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