Presse

Aktionsbündnis „Niedersachsen packt an“ gestartet

30. November 2015

Gemeinsam rufen das Land Niedersachsen, die Sozialpartner und die beiden großen Kirchen die gesellschaftlichen Akteure und BürgerInnen dazu auf, Aktionen, Maßnahmen, Lösungen und Herausforderungen im Rahmen „Niedersachsen packt an!“ unter www.niedersachsen-packt-an.de gebündelt zu kommunizieren und gemeinsam anzupacken.

Den Aufruf sowie die gemeinsame und die einzelnen Pressemitteilungen finden Sie unten als Anhang.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.niedersachsen-packt-an.de
UVN: Flüchtlingszuzüge reduzieren und vorhandene Herausforderungen anpacken!

Wir sprechen uns für eine Reduzierung der Flüchtlingszuzüge sowie entschiedene politische Maßnahmen aus, die eine Integration der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung fördern. Vor allem in der Dualen Ausbildung sieht die Wirtschaft eine Chance. Dazu Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN):

„Die niedersächsische Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte. Die Flüchtlingsmigration stellt keinen Ersatz für eine qualifizierte und geregelte Arbeitsmarktzuwanderung dar.

Eine dauerhafte Einwanderung von 1000 Flüchtlingen pro Tag in Niedersachsen übersteigt unsere Aufnahmekapazitäten. Bis Ende 2015 sind es voraussichtlich 100.000 Flüchtlinge. Aufgrund der aktuellen politischen Lage ist die Tendenz für 2016 eher steigend. Die Sorgen der Bevölkerung um die Integration von Millionen Menschen und um innere Sicherheit sind angesichts der unkontrollierten und unregistrierten Grenzübertritte hunderttausender Menschen berechtigt.

Die Bundesregierung muss – idealerweise im Einklang mit einem einheitlichen europäischen Vorgehen – einen Weg finden, die Flüchtlingszuzüge zu reduzieren. Die Kapazitäten für eine menschenwürdige Unterbringung, aber vor allem für eine gute Integration in Deutschland sind begrenzt. Es dürfen keine Parallelgesellschaften entstehen.

Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Registrierung tagesgenau erfolgt. Asylverfahren müssen so kurz wie möglich, in jedem Fall nicht länger als drei Monate, sein. Zu einem funktionierenden Asylsystem gehört auch eine konsequente Rückführungs- und Abschiebepolitik, die in den Ländern umgesetzt wird.

Angesichts der Krise müssen wir uns der Herausforderung stellen, gemeinsam anpacken und vorhandene Chancen für die Gesellschaft und Wirtschaft nutzen. Viele Unternehmen sind hierzu bereit und leisten ihren Beitrag, bringen sich bereits mit finanziellen, räumlichen und personellen Ressourcen ein. Diese Bereitschaft muss durch politische Maßnahmen begleitet werden:

Es ist dringend notwendig ab der Antragsstellung verpflichtende Integrationsvereinbarungen über Sprach- und Integrationskurse sowie Vermittlung in Arbeit zu schließen. Voraussetzung ist, unser Wertesystem muss nach dem Grundsatz „Fördern & Fordern“ vermittelt werden. In diesem Rahmen muss es Unterstützungs-, aber auch Sanktionsmöglichkeiten wie Leistungskürzungen geben.

Flüchtlinge sollten künftig nur noch einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten. Sobald der Fluchtgrund entfällt, sollte die unbefristete Niederlassungserlaubnis nur aufgrund eines Nachweises der Integrationsleistung vergeben werden. Wichtigster Punkt hierbei ist neben Spracherwerb und Integration in Bildung die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. So schaffen wir Anreize für eine gute Integration.

Hürden für die Aufnahme von Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit müssen abgebaut werden. Eine große Chance sehen wir in der Dualen Ausbildung, wenn es gelingt ein entsprechendes Sprachniveau zu vermitteln und Schulabschlüsse vorliegen oder nachgeholt werden können. Ohne Familie reisende junge Flüchtlinge, die eine Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung absolvieren, sollten einen Wohnungskostenzuschuss analog der Regelung zum ALG II erhalten. Gleiches muss für inländische Jugendliche gelten, die für ihre Ausbildung den Familienwohnsitz verlassen müssen.

Es ist selbstredend, dass für die Beschäftigung von Flüchtlingen die gleichen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten  zu gelten haben. Dies betrifft auch den gesetzlichen Mindestlohn. Unabhängig hiervon müssen für eine zügige Arbeitsmarktintegration insbesondere für Geringqualifizierte und Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, wie fehlenden Sprach- oder Berufskenntnissen, bessere Brücken in den Arbeitsmarkt gebaut werden. Deshalb fordern wir für alle, die aufgrund der derzeitigen Regelungen des gesetzlichen Mindestlohnes keine oder nur geringe Chancen für einen Einstieg in Beschäftigung haben, erweiterte Ausnahmeregelungen. Eine erfolgsversprechende Lösung wäre, die ersten 12 Monate bei freiwilligen Praktika von der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns auszunehmen – unabhängig davon, ob jemand Flüchtling oder Einheimischer ist.“

Gründungsmitglied der Flüchtlingsinitiative Niedersachsen packt an

Gründungsmitglied der Flüchtlingsinitiative Niedersachsen packt an

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