300 Millionen Euro Unterstützung: Wirtschaftsministerium stellt Kriterien für die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ vor (gemeinsame PM vom Nds. Wirtschaftsministerium)
19. Dezember 2022
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Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.
Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, dass Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.
„Ob Gas, Strom oder auch Öl, Pellets und Flüssiggas – die Preissteigerungen haben viele Unternehmen unabhängig von den Energieträgern im Jahr 2022 hart und mitunter auch existenzgefährdend getroffen“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies bei der Vorstellung des Hilfsprogramms: „Wir wissen in dieser Krise um unsere Verantwortung und stehen als Landesregierung eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk. Zusätzlich zu bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen wie der Strom- und Gaspreisbremse ist unser Programm auch für die Zukunft ein weiterer wichtiger Baustein, damit unsere Unternehmen und Betriebe unter der Last der massiven Kostensteigerungen nicht kollabieren.“ So sei ein weiteres Antragsfenster mit auf Strom- und Gaspreisbremse angepassten Bedingungen, für den Spätsommer vorgesehen. Lies: „Es geht um nicht weniger als darum, Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk zu retten. Wir sind damit im Übrigen eines der ersten Bundesländer, das nach der Einigung zwischen Bund und den Ländern vorletzte Woche bereits eine entsprechende Richtlinie auf den Weg bringt.“
Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen:
„Es ist richtig und wichtig, dass gerade kleine Unternehmen, die unverschuldet in große Not geraten, kurzfristig Hilfe erhalten. Genauso richtig und wichtig ist, dass staatliche Hilfen an den Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze gebunden werden. Denn es geht in der aktuellen Situation darum, Härtefälle zu verhindern, und jeder verlorene Arbeitsplatz ist ein Härtefall zu viel. Trotz dieser sinnvollen Soforthilfen muss aber auch klar sein, dass eine dauerhafte Lösung nur in einer gelungenen Energiewende und sozial-ökologischen Transformation liegen kann. Hierfür braucht es die notwendigen Investitionen in den niedersächsischen Wirtschaftsstandort.“
Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen (IHKN):
„Die Wirtschaftshilfe des Landes zielt auf die Unternehmen, die schon kurz nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine durch steigende Energiekosten in Existenznöte geraten sind. Sie kann somit entscheidend dabei helfen, diese Unternehmen so lange zu stabilisieren, bis die Bundeshilfen greifen. Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern werden die NBank wie gewohnt bei der Beratung der antragstellenden Unternehmen unterstützen. Wichtig ist, dass die Fördermittel die Betriebe schnell erreichen, damit deren Liquidität gesichert werden kann.“
Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN):
„Die Energiepreisdeckel des Bundes greift erst ab Januar 2023. Der heute vorgestellte Härtefallfonds schafft Abhilfe für Unternehmen, die schon in diesem Jahr außergewöhnliche Belastungen hatten. Die schnelle Auszahlung der Förderbeträge ist zentral, denn für die betroffenen Unternehmen zählt jeder Tag. Die NBank ist nun gefordert, in den digitalen Antragsformularen schon während der Antragsstellung auf fehlende Daten hinzuweisen. Antragstellende Unternehmen müssen für ihre Planungssicherheit so schnell wie möglich erkennen können, ob sie mit Unterstützung rechnen können. Wir alle müssen uns daran gewöhnen, dass auf absehbare Zeit die Energiepreise auf dem doppelten Niveau der Vergangenheit liegen werden.“
Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN):
„Das ist zunächst mal ein sehr positives Signal, dass die Landesregierung die Entlastung der von den explodierenden Energiekosten besonders hart getroffenen Unternehmen mit diesem Programm in den Fokus nimmt. Das Handwerk ist hier in vielen Branchen besonders betroffen. Durch diese Richtlinie werden nun auch kleine Betriebe berücksichtigt, die von den Bundesprogrammen bisher weitgehend nicht berücksichtigt wurden. Jetzt braucht es allerdings auch eine Lösung für die größeren Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern, die weder von den Bundes- noch von den Landesprogrammen erfasst sind. Sie dürfen nicht durchs Raster fallen.“
Details zum Programm
Für das Programm stehen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll Unternehmen geholfen werden, deren Energiekosten in 2022 um mehr als das Doppelte gestiegen sind.
Die Anträge können ab der zweiten Februarhälfte über das Antragsportal der NBank gestellt werden. Das Portal wird dafür 6 Wochen geöffnet sein.
Für den Herbst 2023 ist eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Die Einzelheiten dieses Programms werden passgenau festgelegt, sobald Erfahrungen mit der Gas- und Strompreisbremse ausgewertet wurden. Für die zweite Programmphase stehen weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Einzelheiten zum Programm und ein FAQ zur Antragstellung werden in Kürze auf den Internetseiten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank veröffentlicht. Unternehmen können sich dort über den Programmstart sowie Förderhöhen und -voraussetzungen informieren.
Welche KMU können Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen (siehe Rechenbespiele).
Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren am 01.07.2022 gelegen haben.
Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Leistungsgrundlage: Der Ausgabenanstieg für Energie zwischen Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinaus gehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.
Die Hälfte der maximalen Fördersumme wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.
Rechenbeispiel 1:
Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten.
Das setzt sich wie folgt zusammen:
Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000): 10.000 Euro
80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro.
Rechenbeispiel 2:
Ein energieintensives mittelständisches Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 200.000 Euro. Sie sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 1.100.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 800.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist dadurch antragsberechtigt auf einen Förderbetrag in Höhe von 500.000 Euro.
Verdopplung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 400.000 Euro, die tatsächlichen Kosten bei 1.100.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (400.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (1.100.000 Euro): 700.000 Euro.
Zwar entsprächen 80 Prozent der Differenz 560.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt aber bei 500.000 Euro.