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NWN/UVN AK Wasserstoff | Eckpunkte und Fragestellungen zu Wasserstofffahrplänen – Informelle Konsultation

3. April 2024

Die Bundesnetzagentur stellt Eckpunkte und Fragestellungen zu Wasserstofffahrplänen zur Konsultation.
Mit der grundlegenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, die zum 1. Januar 2024 rechtskräftig wurde, müssen Heizungsanlagen im Sinne des § 71 Gebäudeenergiegesetz künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Je nach Art der Wärmeerzeugung bzw. Heizungsanlage bestehen unterschiedliche Fristen zur Umsetzung.
Die Ausnahmereglung in § 71k Gebäudeenergiegesetz erlaubt, während einer Übergangsfrist bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz weiterhin Einbau, Aufstellung und Betrieb von Heizungsanlagen, die Erdgas verbrennen können. Heizungsanlagenbetreiber, die in den Anwendungsbereich des § 71k Gebäudeenergiegesetz fallen, sind nicht verpflichtet die stufenweisen Erhöhungen des Anteils erneuerbarer Energien einzuhalten. Eine zentrale Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Regelung ist das Vorliegen eines sogenannten Fahrplans.
Die Fahrpläne sollen eine technisch und wirtschaftlich realistische Planung im Einklang mit dem bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen gewährleisten. Anliegen der Konsultation ist, die Planung für alle Beteiligten und insbesondere für Letztverbraucher, verbindlich und rechtssicher gemäß den gesetzlichen Vorgaben auszugestalten.

Die Bundenetzagentur hat nach § 71k Absatz 3 Satz 2 Gebäudeenergiegesetz erstmals zum 31. Dezember 2024 Format eines Fahrplans, Art der dafür vorzulegenden Nachweise, Art der Übermittlung und Methodik zur Überprüfung von Anforderungen an Wasserstofffahrpläne festzulegen. In Vorbereitung auf diese Aufgabe hat die Bundesnetzagentur vorhandene Planungsansätze, bisherige Wärmeplanung, sogenannte Gasnetztransformationspläne und andere zugängliche Unterlagen untersucht. Die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass die bisherigen Ansätze ausgebaut und konkretisiert werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen des § 71k Gebäudeenergiegesetz gerecht zu werden.
Die veröffentlichten Eckpunkte und Fragestellungen dienen der Erarbeitung der oben genannten Festlegung. In der Festlegung sollen Vorgaben zur Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen für eine Umstellung der Netzinfrastruktur auf eine vollständige Versorgung von Anschlussnehmern mit Wasserstoff geregelt werden. Das Eckpunktepapier ist Startpunkt für einen ausführlichen, ergebnisoffenen Diskussions- und Erörterungsprozess. Die Eckpunkte werden zur Diskussion mit Branche, Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft gestellt.
Link: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/start.html
Rückmeldungen via Online-Formular: www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-konsultation werden bis zum 22. April 2024 erbeten.

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