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UVN Positionen: Rekommunalisierung und Verstaatlichung

Subsidiarität der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gegenüber Privaten wiederherstellen. Wirtschaftsfreundliche Vorschrift im NKomVG einführen. Rechtsschutz der Unternehmer gewährleisten. Keine Beeinträchtigung von Markt und Wettbewerb sowie mehr Transparenz bei gemeinnützigen Förderungen. In der laufenden Wahlperiode ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugunsten einer verstärkten wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen geändert worden. Das Prinzip der Subsidiarität, also der Beschränkung der Kommunen auf einen Bereich, der nicht genauso gut von einem Privaten bewirtschaftet werden kann, ist abgeschafft worden. Schwerer noch wiegt, dass der Schutz privater

Weiter lesen Gepostet in Wirtschafts- und Industriepolitik von Catharina Herrmann am 14 März 2017

UVN Positionen: Verkehrsinfrastruktur

Effiziente Planfeststellungsverfahren gewährleisten. Strukturierte Neuregelungen der Straßenverwaltung gewährleisten. Planungskapazitäten und DILAU Mittel beim Land erhöhen. Konzentrierung der Bauaktivitäten des Landes (Oberste Baubehörde). Vermehrte Übertragung von Planungsleistungen in Bauverträge. Prüfung alternativer Streitbeilegungsmechanismen. BIM Task-Force Viele Projekte aus unserem UVN-Verkehrswegekonzept haben es in den vordringlichen Bedarf geschafft. Die Schleuse in Scharnebeck wird beispielsweise den Schiffsverkehr für ganz Norddeutschland nachhaltig verbessern. Hierfür haben viele Interessengruppen vorbildlich gearbeitet. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Investitionsstau zu beheben und die sanierungsbedürftigen Straßen auszubauen. Die

Weiter lesen Gepostet in Wirtschafts- und Industriepolitik von Catharina Herrmann am 14 März 2017

UVN Positionen: Anhörung zu Landesgesetzen – Benachteiligung der Wirtschaft

Ergänzung des § 31 Abs.1 Nds. GGO um die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Wirtschaft. 31 Abs. 1 Satz 1 GGO-Nds regelt die Anhörungsrechte für Vorhaben der Landesregierung. Danach sind, soweit deren Belange berührt sind, die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 104 NBG sowie die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen., Diese Regelung schafft ein starkes Ungleichgewicht, da von einer Beteiligung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber bzw. Wirtschaft dort keine Rede ist. Diese Einseitigkeit ist im Vergleich der Bundesländer ungewöhnlich. Vor allem

Weiter lesen Gepostet in Wirtschafts- und Industriepolitik von Catharina Herrmann am 01 März 2017 < Ältere EinträgeNeuere Einträge >