13. März 2025

18. Leibniz Forum Arbeitsrecht

18. Leibniz Forum Arbeitsrecht

13. März 2025

Die arbeitsrechtlichen Lehrstühle der Leibniz Universität Hannover, die UVN und der DGB Region Niedersachsen-Mitte luden Arbeitgeber, Betriebsräte, Verbände und Gewerkschaften, der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Studierendenschaft diesmal zum Thema „Das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften“ mit Prof. Dr. Stephan Gräf, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Würzburg.

Anlass war die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2025 – 1 AZR 33/24, in der der Gewerkschaft IG BCE ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb der Firma Adidas versagt wurde und die Gewerkschaft somit kein Recht aus Art. 9 Abs. 3 GG zur Mitgliederwerbung herleiten konnte. Als zentrales Problem im Vortrag von Prof. Dr. Gräf kristallisierte sich das Untätigbleiben des Gesetzgebers und die daraus resultierende notwendige Rechtsfortbildung durch die Gerichte heraus. Außerdem wurde der Referentenentwurf zum Tariftreuegesetz diskutiert, der punktuelle digitale Zugangsrechte erstmals gesetzlich regeln will und Möglichkeiten zur (freiwilligen) sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung thematisiert.

(Abbildung Prof. Dr. Stephan Gräf, Foto von Sören Ebbecke)

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