Voraussetzungen Anerkennung einer Bildungsmaßnahme durch die UVN Zert GmbH
1. Qualität des Curriculums
Die Bewertungskriterien für Curricula zu UVN Zert GmbH-anerkannten Bildungsmaßnahmen sind folgende:
- Angabe des Weiterbildungsziels
- Angabe der Zielgruppe
- Inhaltliche und zeitliche Gliederung (in Bildungsmaßnahmentagen)
- Eingesetzte Methoden
- Praxisbezug der Inhalte und Praxisteile der Bildungsmaßnahme
- Eingesetzte ReferentInnen (mit Angabe der Qualifikation / Eignung)
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Das Curriculum ist spätestens 4 Wochen vor Beginn Bildungsmaßnahme einzureichen.
2. Umfang der Bildungsmaßnahme
Die UVN Zert GmbH-anerkannten Bildungsmaßnahmen sind in verschiedenen Größenklassen eingeteilt, eine Staffelung erhalten Sie im Bereich „ANGEBOTE & PREISE“.
3. Auditierung
Die UVN Zert GmbH behält sich vor, stichprobenartig Bildungsmaßnahmen während der Durchführung zu besuchen und auf die oben genannten Kriterien in Bezug auf das Curriculum zu überprüfen.
4. Erstellung der Zertifikate/Bescheinigungen
Spätestens 5 Werktage vor Beginn der UVN Zert GmbH-anerkannte Bildungsmaßnahme sind folgende Unterlagen bei der UVN Zert GmbH einzureichen:
- Titel der Bildungsmaßnahme
- Bildungsmaßnahmendaten
- Zusammenfassung der Bildungsmaßnahmeninhalte
- Liste der Teilnehmer
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Der Bildungsträger erhält daraufhin bis Bildungsmaßnahmenende die Teilnehmerzertifikate oder -bescheinigungen.
5. Evaluation
Der Bildungsträger verpflichtet sich, jede UVN Zert GmbH – anerkannte Bildungsmaßnahme zu evaluieren sowie Inhalte, Methodik und Didaktik kontinuierlich weiterzuentwickeln. UVN Zert bietet dazu ein digitales Abfragetool an. Der Bildungsträger erhält nach jeder Bildungsmaßnahme eine Zusammenfassung der Evaluation. Bei Bedarf steht die UVN Zert GmbH für ein Evaluationsgespräch zur Verfügung.
Ablauf der Anerkennung einer Bildungsmaßnahme durch die UVN Zert GmbH
Anerkennung einer Bildungsmaßnahme ohne Abschlussprüfung (Teilnahme-Bescheinigung):
- Der Bildungsträger stellt einen Antrag auf Anerkennung durch die UVN Zert GmbH (siehe „Antrag auf Anerkennung einer Bildungsmaßnahme “ im Downloadbereich), übermittelt das Curriculum und benennt den oder die ReferentInnen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Bildungsmaßnahme.
- Die UVN Zert GmbH prüft den Antrag, das Curriculum und betrachtet die Qualität und Erfahrung der ReferentInnen und vereinbart ein persönliches Gespräch mit dem Antragsstellenden. Im Zweifel werden während des Gesprächs noch Nachbesserung vorgeschlagen oder direkt Änderungsvorschläge unterbreitet.
- Die Anerkennung der Bildungsmaßnahme wird beidseitig vertraglich festgehalten.
- Der Bildungsträger teilt bis spätestens 1 Woche vor Beendigung der Bildungsmaßnahme der UVN Zert GmbH die Namen der Teilnehmenden mit. (siehe „Antrag auf Erstellung von Bescheinigungen oder Zertifikaten“ im Downloadbereich)
- Die Bildungsmaßnahme wird wie geplant durchgeführt.
- Vor Abschluss der Bildungsmaßnahme erhält der Bildungsträger die Bescheinigungen zur selbstständigen Aushändigung an die Teilnehmenden zum Abschluss der Bildungsmaßnahme.
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Anerkennung einer Bildungsmaßnahme mit Abschlussprüfungen (Teilnahme-Zertifikat):
- Der Bildungsträger stellt einen Antrag auf Anerkennung durch die UVN Zert GmbH (siehe „Antrag auf Anerkennung einer Bildungsmaßnahme“ im Downloadbereich), übermittelt das Curriculum und benennt den oder die Referenten bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Bildungsmaßnahme.
- Die UVN Zert GmbH prüft den Antrag und das Curriculum, betrachtet die Qualität und Erfahrung der ReferentInnen und vereinbart ein persönliches Gespräch mit dem Antragssteller. Im Zweifel werden während des Gesprächs noch Nachbesserung vorgeschlagen oder direkt Änderungsvorschläge unterbreitet.
- Die Anerkennung der Bildungsmaßnahme wird beidseitig vertraglich festgehalten.
- Die Bildungsmaßnahme wird wie geplant durchgeführt.
- Die UVN Zert GmbH begrüßt die Teilnehmenden zu Beginn der Bildungsmaßnahme und stellt die UVN Zert GmbH kurz vor.
- Die UVN Zert GmbH führt vereinzelt Unterrichtsbesuche im Laufe der Bildungsmaßnahme durch.
- Spätestens 2 Wochen vor der Prüfung übermittelt der Bildungsträger die Transferprüfungsaufgaben (mündliche Prüfung oder Hausarbeit).
- Die UVN Zert GmbH prüft die Aufgabenstellung hinsichtlich des Niveaus und der Qualität. Im Zweifel werden Nachbesserungen vorgeschlagen oder Änderungsvorschläge gemacht.
- Der Bildungsträger teilt bis spätestens 1 Woche vor Beendigung der Bildungsmaßnahme der UVN Zert GmbH die Namen der Teilnehmenden mit. (siehe „Antrag auf Erstellung von Bescheinigungen oder Zertifikaten“ im Downloadbereich)
- Die Transferprüfungen selbst werden durch die ReferentInnen oder den Bildungsträger vorgenommen. Die UVN Zert GmbH wohnt den mündlichen Prüfungen und Präsentation von Hausarbeiten bei.
- Vor oder zu Abschluss der Bildungsmaßnahme erhält der Bildungsträger die Zertifikate. Bei der Übergabe der Zertifikate ist die UVN Zert GmbH vertreten.