Presse

UVN zur Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungsprogramms: Landesregierung erkennt Ernst der Lage nicht!

31. August 2022

Am 30.08.2022 hat das Kabinett die Änderungsverordnung (NROG) zum Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 NROG beschlossen. Zurzeit wird die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorbereitet, damit die Verordnung in Kürze in Kraft treten kann. Zur finalen Fassung der Änderungsverordnung sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Leider bleibt die finale Fassung insbesondere im Bereich des Rohstoffabbaus weit hinter dem zurück, was dringend notwendig ist, um die ambitionierten Wohnungs- und Straßenbauziele der Landes- und Bundesregierung realisieren zu können.

Mit Blick auf den Kohle-Ausstieg und dem damit verbundenen Wegfall des REA Gipses sowie den weiterhin mangelhaften Regelungen zu Sekundärbaustoffen, schafft das neue LROP nun erneut Hürden für dringend benötigte Bauvorhaben.

Damit erkennt die Landesregierung scheinbar nicht den Ernst der Lage!“

 

Unter folgendem Link werden die Unterlagen des LROP-Fortschreibungsverfahrens in ihrer aktuellen Fassung bereitgestellt: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/landes_raumordnungsprogramm/anderung-der-lrop-verordnung-182599.html

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