Publikationen

UVN Positionen „Tarifeinheit erhalten!“

24. September 2012

In jahrzehntelanger Praxis hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sowohl Fälle der Tarifkonkurrenz wie auch Fälle der Tarifpluralität nach dem Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) gelöst. Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn für ein einzelnes Arbeitsverhältnis mehrere Tarifverträge gelten. Tarifpluralität liegt vor, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten.

 

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