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UVN: Kommunalverfassungsgesetz und Kommunalabgabengesetz führen zu Verstaatlichung und Wettbewerbsverzerrung

22. März 2016

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sowie des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze in den Niedersächsischen Landtag beschlossen. Dazu sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Wir beobachten in den letzten Jahren eine zunehmende Verstaatlichung, getrieben durch die Niedersächsische Landesregierung. Im besonderen Fokus der Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes steht die geplante Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen. Damit verdrängt sie zunehmend die Privatwirtschaft. Die Landesregierung schafft mit der Novelle außerdem das Subsidiaritätsprinzip ab und erweitert die Möglichkeiten für wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden.

Das Ganze verschärft sich noch durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze. Hier wurden weitere Regelungen getroffen, die die Privatwirtschaft benachteiligen. Leider wurde die Wirtschaft, wie zunächst bei der Novelle der Allgemeinen Gebührenordnung, auch im Falle des Kommunalabgabengesetzes nicht angehört. Dabei beeinflusst es ganz maßgeblich die Privatwirtschaft!

Jede staatliche Wirtschaftstätigkeit birgt die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Der Staat kann nicht Wirtschaftsteilnehmer und Regulierer gleichzeitig sein.“

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